Stand: 06.10.2026
I. GELTUNG
Diese AEB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten der Anton Gerl GmbH, Industriestr. 131 a, 50996 Köln (nachfolgend „AG“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende AGB des Lieferanten gelten nicht, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch.
II. Vertragspartner &Unternehmensangaben
Anton Gerl GmbH, Industriestr. 131a, 50996 Köln. HRB 10129, Amtsgericht Köln, USt-ID:DE123471701, EORI: DE7680325
Vertreten durch den zuständigen Geschäftsführer Herrn Harry Weiss.
III. Bestellung und Vertragsschluss
Bestellungen erfolgen ausschließlich in Textform (E-Mail/EDI ausreichend). Angebote sind kostenfrei und unverbindlich. Der Lieferant muss auf Abweichungen ausdrücklich hinweisen und Risiken aktiv anzeigen. Es gilt stets der Stand der Technik, DIN / EN / ISO, Produktsicherheitsrecht und bei relevanten Produkten: MDR (EU 2017/745). Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie innerhalb von 2 Werktagen bestätigt werden.
IV. Liefermodelle (inkl. Dropshipment/Streckengeschäft)
Lieferungen erfolgen an Zentrallager, an Filialen, direkt an Kunden (Dropshipment). Beim Dropshipping gilt, dass der Lieferant handelt im Namen der AG, neutrale Verpackung (kein Branding des Lieferanten), Einhaltung aller Endkundenanforderungen (Verbraucherschutz), Lieferant haftet für fehlerhafte oder verspätete Direktlieferungen vollständig.
V. Lieferung und Gefahrübergang
Lieferung: DDP (Incoterms 2020).
Gefahrübergang bei Lagerlieferung ist der Wareneingang, bei Dropshipment die Zustellung beim Endkunden. Unzulässig ohne Zustimmung sind Teilmengen sowie Mehr-/Minderlieferungen.
VI. Verpackung, Umwelt und Entsorgung
Die Verpackung muss recyclingfähig, möglichst Mehrweg, VerpackG-konform sein. Der Lieferant übernimmt die Rücknahmeverpflichtung, die Entsorgungskosten. Wichtig ist die lieferantenseitige Berücksichtigung von ElektroG, BattG und VerpackG.
VII. Lieferzeit und Verzug
Liefertermine sind verbindlich. Es gilt eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag, max. 5 % des Auftragswerts. Zusätzlich behalten wir uns den vollständigen Schadensersatz sowie den Rücktritt bei Fixterminen ohne Einhaltung des vereinbarten Termins vor und zwar fristlos.
VIII. Preise und Zahlung
Es gelten Festpreise inkl. aller Nebenkosten. Als Zahlung wird vereinbart: 14 Tage mit 3 % Skonto, 30 Tage netto. Es gilt die Rechnungspflicht, inkl. vollständiger Angaben sowie der Angabe einer von uns benannten Kommission. Die E-Rechnung nach deutschem Recht ist verpflichtend.
IX. Qualität und regulatorische Anforderungen
Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der ISO 9001. Bei Lieferanten von Medizinprodukten und Arzneimitteln gilt zudem die ISO 13485 als verpflichtend. Zudem müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: Die vollständige Rückverfolgbarkeit, UDI (falls relevant), technische Dokumentation muss transparent gemacht werden. AG ist berechtigt Audits durchzuführen sowie Dokumente einzusehen.
X. Gewährleistung
Es gelten gesetzliche Vorschriften. Die Rügefristen beträgt 5 Arbeitstage sowie 5 Tage nach Entdeckung (versteckte Mängel). Wir räumen dem Lieferanten folgende Rechte ein: Nacherfüllung, Ersatzvornahme, Schadensersatz
XI. Produkthaftung und Rückruf
1. Lieferant stellt die Anton Gerl GmbH vollständig frei.
2. Bei Rückrufen:
3. Pflichtversicherung:
XII. Lieferkettengesetz (LkSG) & Compliance
1. Lieferant verpflichtet sich uneingeschränkt zur Einhaltung:
2. Diese Verpflichtung gilt auch für kleine Lieferanten.
3. Pflichten
4. Anton Gerl GmbH hat:
XIII. ESG / Nachhaltigkeit / CO₂
1. Lieferant verpflichtet sich zu:
2. Bevorzugt werden Lieferanten mit:
4. Anton Gerl GmbH ist berechtigt, ESG-Daten anzufordern.
XIV. Vertraulichkeit
1. Alle Informationen sind vertraulich.
2. Nutzung nur für Vertragszweck.
3. Unterlagen bleiben Eigentum der Anton Gerl GmbH.
XV. Eigentum und Eigentumsvorbehalt
1. Erweiterte Eigentumsvorbehalte werden ausgeschlossen.
2. Beigestellte Materialien bleiben Eigentum der AG.
XVI. Schutzrechte
1. Lieferant garantiert:
2. Vollständige Freistellung im Schadensfall.
XVII. Abtretung
1. Abtretung nur mit Zustimmung zulässig.
XVIII. Gerichtsstand und Recht
1. Gerichtsstand: Köln
2. Anwendbares Recht:
LIEFERANTENKODEX (CODE OF CONDUCT)
Anton Gerl GmbH – Wertebasierte Partnerschaft
1. Präambel – Verantwortung als Grundhaltung
Die Anton Gerl GmbH versteht unternehmerisches Handeln nicht ausschließlich als wirtschaftliche Tätigkeit, sondern als Verantwortung gegenüber Mensch, Umwelt und Gesellschaft.
Wir betrachten unsere Lieferketten als integralen Bestandteil unseres ethischen Selbstverständnisses.
Von unseren Lieferanten erwarten wir daher nicht nur die Einhaltung von Mindeststandards, sondern eine aktive, überzeugte und nachweisbare Verpflichtung zu verantwortungsvollem Handeln.
Dieser Kodex ist Ausdruck unserer Überzeugung, dass nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg nur auf einer Grundlage von:
2. Menschenrechte – kompromissloser Kern unseres Handelns
Die Achtung der Menschenrechte ist nicht verhandelbar.
Der Lieferant verpflichtet sich:
Verantwortung gegenüber Mensch, Umwelt und Gesellschaft
3. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus
Die Anton Gerl GmbH verpflichtet alle Lieferanten uneingeschränkt und unabhängig von ihrer Größe zur Einhaltung der Grundsätze des LkSG.
Dabei erwarten wir ausdrücklich:
Diese Verpflichtungen sind:
✅ auf Subunternehmer vollständig zu übertragen
✅ kontinuierlich zu überwachen
✅ nachweisbar zu dokumentieren
Minimal-Compliance reicht nicht aus – wir erwarten echte Verantwortung.
4. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus
Der Schutz der Umwelt ist für uns keine regulatorische Pflicht, sondern eine ethische Selbstverpflichtung gegenüber kommenden Generationen.
Wir erwarten von unseren Lieferanten:
Verbindliche Maßnahmen
Strategische Verpflichtung
Grundsatz
Nachhaltigkeit ist kein Zusatz – sie ist Bestandteil unternehmerischer Exzellenz.
5. Integrität, Fairness und Korruptionsfreiheit
Der Lieferant verpflichtet sich zu uneingeschränkter Integrität.
Untersagt sind insbesondere:
Wir erwarten:
6. Produktsicherheit und Verantwortung im Gesundheitskontext
Als Unternehmen im Gesundheitsbereich misst die Anton Gerl GmbH der Produktsicherheit höchste Priorität bei.
Der Lieferant verpflichtet sich:
Gesundheit und Sicherheit stehen immer über wirtschaftlichen Interessen.
7. Verantwortung in der Lieferkette – Weitergabe der Werte
Der Lieferant verpflichtet sich:
8. Transparenz, Nachweis und Audit
Vertrauenist gut – Nachweis ist erforderlich.
Die Anton Gerl GmbH behält sich vor:
Lieferanten verpflichten sich zur vollständigen Offenlegung relevanter Informationen.
9. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diesen Kodex werden konsequent behandelt.
Mögliche Maßnahmen:
Partnerschaft setzt gemeinsame Werte voraus – nicht nur gemeinsame Interessen.
10. Schlussbestimmung – Haltung statt Pflicht
Dieser Kodex ist mehr als ein Regelwerk.
Er ist Ausdruck einer gemeinsamen Haltung.
Die Anton Gerl GmbH sucht keine Lieferanten, die lediglich Regeln erfüllen –
sondern Partner, die Verantwortung tragen und aktiv gestalten wollen.