AEB

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Anton Gerl GmbH, Industriestr. 131a, 50996 Köln

Stand: 06.10.2026

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I. GELTUNG

Diese AEB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten der Anton Gerl GmbH, Industriestr. 131 a, 50996 Köln (nachfolgend „AG“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende AGB des Lieferanten gelten nicht, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch.

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II. Vertragspartner &Unternehmensangaben

Anton Gerl GmbH, Industriestr. 131a, 50996 Köln. HRB 10129, Amtsgericht Köln, USt-ID:DE123471701, EORI: DE7680325
Vertreten durch den zuständigen Geschäftsführer Herrn Harry Weiss.

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III. Bestellung und Vertragsschluss

Bestellungen erfolgen ausschließlich in Textform (E-Mail/EDI ausreichend). Angebote sind kostenfrei und unverbindlich. Der Lieferant muss auf Abweichungen ausdrücklich hinweisen und Risiken aktiv anzeigen. Es gilt stets der Stand der Technik, DIN / EN / ISO, Produktsicherheitsrecht und bei relevanten Produkten: MDR (EU 2017/745). Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie innerhalb von 2 Werktagen bestätigt werden.

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IV. Liefermodelle (inkl. Dropshipment/Streckengeschäft)

Lieferungen erfolgen an Zentrallager, an Filialen, direkt an Kunden (Dropshipment). Beim Dropshipping gilt, dass der Lieferant handelt im Namen der AG, neutrale Verpackung (kein Branding des Lieferanten), Einhaltung aller Endkundenanforderungen (Verbraucherschutz), Lieferant haftet für fehlerhafte oder verspätete Direktlieferungen vollständig.

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V. Lieferung und Gefahrübergang

Lieferung: DDP (Incoterms 2020).

Gefahrübergang bei Lagerlieferung ist der Wareneingang, bei Dropshipment die Zustellung beim Endkunden. Unzulässig ohne Zustimmung sind Teilmengen sowie Mehr-/Minderlieferungen.

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VI. Verpackung, Umwelt und Entsorgung

Die Verpackung muss recyclingfähig, möglichst Mehrweg, VerpackG-konform sein. Der Lieferant übernimmt die Rücknahmeverpflichtung, die Entsorgungskosten. Wichtig ist die lieferantenseitige Berücksichtigung von ElektroG, BattG und VerpackG.



VII. Lieferzeit und Verzug

Liefertermine sind verbindlich. Es gilt eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag, max. 5 % des Auftragswerts. Zusätzlich behalten wir uns den vollständigen Schadensersatz sowie den Rücktritt bei Fixterminen ohne Einhaltung des vereinbarten Termins vor und zwar fristlos.

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VIII. Preise und Zahlung

Es gelten Festpreise inkl. aller Nebenkosten. Als Zahlung wird vereinbart: 14 Tage mit 3 % Skonto, 30 Tage netto. Es gilt die Rechnungspflicht, inkl. vollständiger Angaben sowie der Angabe einer von uns benannten Kommission. Die E-Rechnung nach deutschem Recht ist verpflichtend.

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IX. Qualität und regulatorische Anforderungen

Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der ISO 9001. Bei Lieferanten von Medizinprodukten und Arzneimitteln gilt zudem die ISO 13485 als verpflichtend. Zudem müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: Die vollständige Rückverfolgbarkeit, UDI (falls relevant), technische Dokumentation muss transparent gemacht werden. AG ist berechtigt Audits durchzuführen sowie Dokumente einzusehen.

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X. Gewährleistung

Es gelten gesetzliche Vorschriften. Die Rügefristen beträgt 5 Arbeitstage sowie 5 Tage nach Entdeckung (versteckte Mängel). Wir räumen dem Lieferanten folgende Rechte ein: Nacherfüllung, Ersatzvornahme, Schadensersatz

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XI. Produkthaftung und Rückruf

1. Lieferant stellt die Anton Gerl GmbH vollständig frei.

2. Bei Rückrufen:

  • vollständige Kostentragung
  • aktive Mitwirkungspflicht

3. Pflichtversicherung:

  • Produkthaftpflicht
  • Mindestdeckung: 10 Mio. €

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XII. Lieferkettengesetz (LkSG) & Compliance

1. Lieferant verpflichtet sich uneingeschränkt zur Einhaltung:

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Menschenrechte
  • Umweltstandards
  • Anti-Korruptionsrecht

2. Diese Verpflichtung gilt auch für kleine Lieferanten.

3. Pflichten

  • Risikoanalysen
  • Weitergabe an Subunternehmer
  • Meldepflicht bei Verstößen

4. Anton Gerl GmbH hat:

  • Auditrecht
  • Auskunftsanspruch
  • Kündigungsrecht bei Verstößen

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XIII. ESG / Nachhaltigkeit / CO₂

1. Lieferant verpflichtet sich zu:

  • Reduktionvon CO₂-Emissionen
  • nachhaltigem Ressourceneinsatz
  • Vermeidung umweltschädlicher Stoffe

2. Bevorzugt werden Lieferanten mit:

  • ISO14001
  • CO₂-Reporting
  • Klimazielen

4. Anton Gerl GmbH ist berechtigt, ESG-Daten anzufordern.

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XIV. Vertraulichkeit

1. Alle Informationen sind vertraulich.

2. Nutzung nur für Vertragszweck.

3. Unterlagen bleiben Eigentum der Anton Gerl GmbH.

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XV. Eigentum und Eigentumsvorbehalt

1. Erweiterte Eigentumsvorbehalte werden ausgeschlossen.

2. Beigestellte Materialien bleiben Eigentum der AG.

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XVI. Schutzrechte

1. Lieferant garantiert:

  • keine Verletzung von Schutzrechten

2. Vollständige Freistellung im Schadensfall.

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XVII. Abtretung

1. Abtretung nur mit Zustimmung zulässig.

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XVIII. Gerichtsstand und Recht

1. Gerichtsstand: Köln

2. Anwendbares Recht:

  • keine Verletzung von Schutzrechten
  • UN-Kaufrecht ausgeschlossen

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LIEFERANTENKODEX (CODE OF CONDUCT)
Anton Gerl GmbH – Wertebasierte Partnerschaft

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1. Präambel – Verantwortung als Grundhaltung

Die Anton Gerl GmbH versteht unternehmerisches Handeln nicht ausschließlich als wirtschaftliche Tätigkeit, sondern als Verantwortung gegenüber Mensch, Umwelt und Gesellschaft.

Wir betrachten unsere Lieferketten als integralen Bestandteil unseres ethischen Selbstverständnisses.
Von unseren Lieferanten erwarten wir daher nicht nur die Einhaltung von Mindeststandards, sondern eine aktive, überzeugte und nachweisbare Verpflichtung zu verantwortungsvollem Handeln.

Dieser Kodex ist Ausdruck unserer Überzeugung, dass nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg nur auf einer Grundlage von:

  • Respekt
  • Integrität
  • Transparenz
  • und langfristigem Denken entstehen kann.

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2. Menschenrechte – kompromissloser Kern unseres Handelns

Die Achtung der Menschenrechte ist nicht verhandelbar.
Der Lieferant verpflichtet sich:

  • zur uneingeschränkten Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • zur konsequenten Ablehnung von:
       
    • Kinderarbeit
    •  
    • Zwangsarbeit
    •  
    • moderner Sklaverei
    •  
    • Menschenhandel
  •  
  • zur Sicherstellung:
       
    • fairer, sicherer und würdiger Arbeitsbedingungen
    •  
    • angemessener Entlohnung (existenzsichernd, nicht nur gesetzlich minimal)
    •  
    • Vereinigungsfreiheit und Tarifrechten

Verantwortung gegenüber Mensch, Umwelt und Gesellschaft

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3. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus

Die Anton Gerl GmbH verpflichtet alle Lieferanten uneingeschränkt und unabhängig von ihrer Größe zur Einhaltung der Grundsätze des LkSG.

Dabei erwarten wir ausdrücklich:

  • proaktive Risikoanalysen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • systematische Präventionsmaßnahmen
  • dokumentierte Abhilfemaßnahmen
  • transparente Berichterstattung

Diese Verpflichtungen sind:

✅ auf Subunternehmer vollständig zu übertragen
✅ kontinuierlich zu überwachen
✅ nachweisbar zu dokumentieren

Minimal-Compliance reicht nicht aus – wir erwarten echte Verantwortung.

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4. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus

Der Schutz der Umwelt ist für uns keine regulatorische Pflicht, sondern eine ethische Selbstverpflichtung gegenüber kommenden Generationen.

Wir erwarten von unseren Lieferanten:

Verbindliche Maßnahmen

  • Reduktion von CO₂-Emissionen mit klaren Zielpfaden
  • Einsatz nachhaltiger Materialien
  • Minimierung von Energie-, Wasser- und Ressourcenverbrauch
  • verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien und Abfall

Strategische Verpflichtung

  • Entwicklung einer ESG-Strategie
  • kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung
  • Einführung von Managementsystemen (z. B. ISO 14001)

Grundsatz

Nachhaltigkeit ist kein Zusatz – sie ist Bestandteil unternehmerischer Exzellenz.

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5. Integrität, Fairness und Korruptionsfreiheit

Der Lieferant verpflichtet sich zu uneingeschränkter Integrität.

Untersagt sind insbesondere:

  • Bestechung und Korruption jeder Form
  • Interessenkonflikte ohne Offenlegung
  • unlautere Wettbewerbsmethoden

Wir erwarten:

  • transparente Geschäftsbeziehungen
  • klare Compliance-Strukturen
  • eine Unternehmenskultur, die Fehlverhalten aktiv verhindert

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6. Produktsicherheit und Verantwortung im Gesundheitskontext

Als Unternehmen im Gesundheitsbereich misst die Anton Gerl GmbH der Produktsicherheit höchste Priorität bei.

Der Lieferant verpflichtet sich:

  • zur Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen (insb. MDR, Produktsicherheitsgesetz, ggf. AMG)
  • zur Sicherstellung:
       
    • vollständiger Rückverfolgbarkeit
    •  
    • höchster Qualitätsstandards
    •  
    • transparenter Dokumentation
  • zur sofortigen Meldung sicherheitsrelevanter Risiken

Gesundheit und Sicherheit stehen immer über wirtschaftlichen Interessen.

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7. Verantwortung in der Lieferkette – Weitergabe der Werte

Der Lieferant verpflichtet sich:

  • diesen Kodex aktiv in seiner Lieferkette durchzusetzen
  • seine Partner entsprechend zu verpflichten
  • Verstöße nicht zu tolerieren, sondern aktiv zu adressieren

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8. Transparenz, Nachweis und Audit

Vertrauenist gut – Nachweis ist erforderlich.

Die Anton Gerl GmbH behält sich vor:

  • Audits durchzuführen (angekündigt oder risikobasiert)
  • Dokumentationen anzufordern
  • ESG- und LkSG-Daten einzusehen

Lieferanten verpflichten sich zur vollständigen Offenlegung relevanter Informationen.

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9. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen diesen Kodex werden konsequent behandelt.

Mögliche Maßnahmen:

  • verpflichtende Verbesserungsmaßnahmen
  • Aussetzung der Geschäftsbeziehung
  • fristlose Beendigung bei schwerwiegenden Verstößen

Partnerschaft setzt gemeinsame Werte voraus – nicht nur gemeinsame Interessen.

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10. Schlussbestimmung – Haltung statt Pflicht

Dieser Kodex ist mehr als ein Regelwerk.
Er ist Ausdruck einer gemeinsamen Haltung.

Die Anton Gerl GmbH sucht keine Lieferanten, die lediglich Regeln erfüllen –
sondern Partner, die Verantwortung tragen und aktiv gestalten wollen.